Arbeitsentgelt- und Arbeitszeitregelungen im Spannungsfeld zwischen tariflicher und betriebsvereinbarungsrechtlicher Normsetzungsbefugnis
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Die häufig als besondere Eigenart des deutschen Arbeitsrechts bezeichnete Doppelgleisigkeit der kollektiven Interessenwahrnehmung - Tarifautonomie einerseits und Betriebsautonomie andererseits - wirft zwangsläufig die Frage nach deren Zusammenspiel auf. Die vorliegende Untersuchung beschäftigt sich mit dem gegenständlichen Anwendungsbereich und den praktischen Auswirkungen des Tarifvorranges und des Tarifvorbehaltes im Bereich kollektiver Entgelt- und Arbeitszeitregelungen. Im Mittelpunkt stehen hierbei die Erörterung der Mitbestimmungsproblematik bei übertariflichen Zulagen - insbesondere im Zusammenhang mit der Kürzung und Anrechnung der Zulagen auf Tariflohnerhöhungen -, die Abkehr von der Zwei-Schranken-Theorie sowie die Zulässigkeit der flexiblen und differenzierten Arbeitszeitgestaltung in der Metallindustrie.