Die Kooperation der Landesmedienanstalten
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Im Zuge der Revolution im Bereich der Satellitentechnik wurde die - der Regelungshoheit der Bundesländer unterfallende - Veranstaltung von Rundfunk in den vergangenen Jahren faktisch mehr und mehr zu einer bundesweiten Angelegenheit. Die Landesmedienanstalten haben demgemäß bei der Zulassung und Kontrolle des bundesweit verbreiteten Rundfunks stets kooperiert. Hauptaufgabe der Untersuchung ist es, die bisherigen Kooperationsstrukturen der interföderativen Privatrundfunkaufsicht auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Zu diesem Zweck stellt der Autor die Organisation und das Verfahren der kooperativen Privatrundfunkaufsicht dar und erarbeitet den verfassungsrechtlichen Rahmen der interföderalen Kooperation. Im Vordergrund steht dabei die Frage nach dem Bestehen einer Kooperationspflicht der Länder in bezug auf den bundesweiten Rundfunk und die Entwicklung verfassungsrechtlicher Vorgaben für die konkrete Ausgestaltung der Kooperation. Schließlich wird der verfassungs- und verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz der Landesmedienanstalten bei der Kooperation untersucht.