Tele-Shopping
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Bei dem seit 1987 im deutschen Fernsehen durchgeführten Tele-Shopping handelt es sich um eine Verkaufssendung, in der den Zuschauern Waren oder Dienstleistungen durch Moderatoren oder Werbefilme, u. U. aufgelockert durch Unterhaltungseinlagen, vorgestellt werden, woran sich die Aufforderung schließt, diese unter der eingeblendeten Telefonnummer zu bestellen. Der Autor geht der Frage nach, ob die gesetzlichen Regelungen des Rundfunkstaatsvertrages – insbesondere Kennzeichnungs- und Trennungsgebot, zeitliche Einschränkung pro Tag, Verbot von Tele-Shopping im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Verbot des Auftritts privater Sender als Vertragspartner – mit der in Art. 5 GG gewährleisteten Meinungs- und Rundfunkfreiheit zu vereinbaren sind. Anschließend werden die Form des Vertragsabschlusses sowie die hierbei zu beachtenden Regelungen bezüglich des Widerrufsrechts, AGBG, Ladenschlusses, der Sonntagsruhe sowie des Wettbewerbsrechts untersucht.