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(Straf-)rechtliche Aspekte der Transplantation fetaler Zellen und Gewebe

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Embryonale und fetale Zellen und Gewebe werden in zunehmendem Maße in der medizinischen Forschung verwandt. Kontrovers diskutiert wird derzeit der Einsatz embryonaler Stammzellen zur Behandlung von bislang nicht oder nur unzureichend therapierbaren Schwersterkrankungen wie Morbus Parkinson, Morbus Alzheimer, Chorea Huntington, Multiple Sklerose etc. Einen Vorläufer bzw. eine Alternative dazu stellt die Verpflanzung embryonaler und fetaler Zellen, gewonnen von abgetriebenen Embryonen und Föten, dar. In dieser Arbeit wird untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen die Transplantation fetaler und embryonaler Zellen und Gewebe, gewonnen von abgetriebenen Embryonen und Föten, rechtlich zulässig ist. Dabei werden Fragen erörtert, wie, ob und in welchem Umfang die Verpflanzung von menschlichem Hirngewebe noch mit unserer Werteordnung und unserem Verständnis von Individualität und Personalität vereinbar ist, ob und inwieweit eine Übertragbarkeit von Regelungsmodellen des Transplantationsgesetzes besteht und schließlich, ob wegen der besonderen rechtlichen und ethischen Probleme sowie der spezifischen Gefahren der embryonalen und fetalen Transplantation spezielle Regelungen erforderlich sind, und wenn ja, welche.

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2002

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