Grundrechte und gesetzgeberische Spielräume
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Die Hauptthese der vorliegenden Untersuchung lautet, dass auch in einer konstitutionalisierten Rechtsordnung, in der die Grundrechte als Optimierungsgebote verstanden werden und eine umfassende Verfassungsgerichtsbarkeit vorhanden ist, die Spielräume für das gesetzgeberische Handeln nicht eliminiert werden. Handeln hat auch im Rahmen der Prinzipientheorie den Vorrang gegenüber Kontrollieren. Eine Spielraumdogmatik hat nur dann ihren Sinn, wenn dem Gesetzgeber tatsächlich Spielräume eingeräumt werden. Diese Arbeit setzt dies als Desiderat voraus und versucht, im Rahmen der Prinzipientheorie und der Optimierungsthese eine Spielraumdogmatik zu konstruieren. Die Untersuchung gliedert sich in drei Teile. Im ersten Teil werden die Grundlagen einer konstitutionalistischen Konzeption des Rechtssystems untersucht. Der zweite Teil befasst sich mit der Analyse der Haupteinwände gegen diese Konzeption. Im dritten Teil wird schließlich der Versuch unternommen, die konstitutionalistische Konzeption dadurch voranzutreiben, dass ein Modell zur Systematisierung der verschiedenen Arten von gesetzgeberischen Spielräumen konstruiert wird.