Währungskrisen in Schwellen- und Entwicklungsländern bei freiem internationalen Kapitalverkehr
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Die in den neunziger Jahren in Schwellenländern aufgetretenen Währungs- und Finanzkrisen waren mit erheblich negativen Wirkungen auf Output und Beschäftigung verbunden. Gleichzeitig hatte die Mehrzahl der betroffenen Länder in den Jahren vor der Krise den internationalen Kapitalverkehr liberalisiert. Dies hat zu Forderungen geführt, die Liberalisierung des Kapitalverkehrs von Entwicklungs- und Schwellenländern zumindest temporär wieder rückgängig zu machen und Kapitalverkehrskontrollen einzuführen. Diese Beschränkungen stellen allerdings Maßnahmen dar, die an Symptomen ansetzen, die mit Währungskrisen verbunden sind und beseitigen nicht die Ursachen der Krisen. Bevor man die Einführung von Kapitalverkehrskontrollen empfiehlt, ist zu bedenken, daß Staatseingriffe in einer Marktwirtschaft nur zu befürworten sind, wenn die Allokationsfunktion des Marktes beeinträchtigt ist, also Marktversagen auftritt. Die Kosten des Staatseingriffs dürfen zudem nicht größer sein als die Wohlfahrtsverluste infolge der gestörten Allokationsfunktion. In der vorliegenden Arbeit wird deshalb zunächst untersucht, ob die Einführung von Kapitalverkehrskontrollen überhaupt effektiv sein kann und welche Kosten durch die Kontrollen verursacht werden. Dann kann eine Aussage gemacht werden, ob die erneute Einführung von Kapitalverkehrskontrollen überhaupt in Betracht zu ziehen ist. Sinnvoller erscheint es, Maßnahmen durchzuführen, die an den Ursachen der Krisen ansetzen, also kausaltherapeutischer Natur sind. Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht deshalb die Untersuchung, welche kausaltherapeutischen Maßnahmen geeignet erscheinen, Krisen ex ante zu verhindern. Anhand der Ursachen von Währungskrisen werden solche Maßnahmen auf nationaler Ebene identifiziert und konkretisiert. Da die einzelnen Länder wenig Anreize haben, in Nichtkrisenzeiten diese Maßnahmen umzusetzen, wird gezeigt, welche Änderungen der internationalen Finanzmarktarchitektur zu empfehlen sind, um diesen Mangel zu beheben. Dabei werden auch eventuell notwendige Ergänzungen diskutiert - wie die Einführung eines internationalen Konkursverfahrens oder die eines international lenders of last resort - und es wird auf die praktische Umsetzung der Vorschläge eingegangen.