Verlustverrechnungsbeschränkungen im Lichte der Verfassung
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Mit dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 hat der Gesetzgeber unter anderem die Möglichkeit der einkommensteuerlichen Verlustverrechnung weiter eingeschränkt. Insbesondere das in § 2 Absatz 3 EStG realisierte Mindestbesteuerungskonzept und die in § 2b EStG verankerte Beschränkung der Verluste aus der Beteiligung an Verlustzuweisungsgesellschaften und ähnlichen Modellen dienen nach der Gesetzesbegründung zur Bekämpfung der Verlustbranche. Dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie dessen Unterprinzipien, namentlich dem objektiven Nettoprinzip und dem Grundsatz der synthetischen Einkommensteuer, würde es aber entsprechen, wenn Verluste völlig unbeschränkt verrechnet werden könnten. Nachdem das Leistungsfähigkeit mitsamt seiner Unterprinzipien als weithin anerkanntes, wenn nicht gar verfassungsrechtlich verankertes Fundamentalprinzip angesehen wird, stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber die Verlustverrechnung beschränken kann. Der Autor gibt in einem ersten Teil einen Überblick über die derzeitigen einkommensteuerlichen Verlustverrechnungsbeschränkungen. In einem zweiten Teil arbeitet er sodann verfassungsrechtliche Anforderungen an die Implementierung von Verlustverrechnungsbeschränkungen heraus. Auf dieser Grundlage werden die einzelnen Verlustverrechnungsbeschränkungen einer verfassungsrechtlichen Prüfung unterzogen. Die Dissertation widmet sich einem klassischen Problem des Steuerrechts. Vor dem Hintergrund der jüngsten Reformbestrebungen, wonach der Verlustabzug weiter beschränkt werden soll, stellt sie sich als wertvoller Beitrag zur gegenwärtigen Debatte dar.