Individuelle Bündnisse für Arbeit und Günstigkeitsprinzip
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Der Autor untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen es statthaft ist, durch individuelle Bündnisse für Arbeit, unter Anwendung des Günstigkeitsprinzips von tariflichen Standards abzuweichen. Soweit keine tarifliche Öffnungsklausel vorliegt, muss die Regelung gemäß § 4 Abs. 3 TVG für den Arbeitnehmer günstiger sein. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass untertarifliche Leistungen durch zugesicherte Beschäftigungsgarantien kompensiert werden können. Eine derartige individualvertragliche Vereinbarung kann aus Sicht des betroffenen Arbeitnehmers innerhalb bestimmter Grenzen günstiger als der Tarifvertrag gewertet werden, wenn eine betriebliche Notsituation besteht oder eine Betriebsverlagerung unmittelbar droht und dadurch eine hinreichend konkrete Arbeitsplatzgefährdung bedingt ist.