Die Vollstreckung von Normenkontrollentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
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In der Rechtsprechung des BVerfG wird die Vollstreckungskompetenz des § 35 BVerfGG in erster Linie als Rechtsgrundlage für besondere Tenorierungsformen herangezogen, mit denen das Gericht von der Nichtigerklärung als der Regelfolge der Verfassungswidrigkeit von Gesetzen abweicht. Die Arbeit systematisiert die Rechtsprechung des BVerfG mit dem Ziel, klare Regeln für die Auswahl und Ausgestaltung der unterschiedlichen Entscheidungstypen aufzustellen. Daneben wird die Problematik einer «echten» Vollstreckung von Normenkontrollentscheidungen in den Blick genommen. Zwar werden die Entscheidungen des Verfassungsgerichts in Normenkontrollverfahren bislang ohne weiteres befolgt; angesichts zunehmender Kritik an dem BVerfG wird jedoch untersucht, auf welche Weise diese Befolgung rechtlich sichergestellt oder durchgesetzt werden kann. Grundsätzlich geht es bei beiden Komplexen um das Verhältnis zwischen Verfassungsgericht und Gesetzgeber, zwischen rechtsstaatlicher Kontrolle und politischer Gestaltung. Die genaue Ausgestaltung des Entscheidungsausspruchs ebenso wie seine Durchsetzung berührt grundlegende Fragen der Gewaltenteilung unter dem Grundgesetz.