Einheitliche Anwendung von internationalem Einheitsrecht
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Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) zählt mit über 60 Vertragsstaaten zu den erfolgreichsten Konventionen des internationalen Einheitsrechts. Am Beispiel dieses Übereinkommens untersucht die Arbeit, wie die Rechtsprechung und Literatur anderer Vertragsstaaten in die Entscheidungsfindung des nationalen Rechtsanwenders einzubeziehen sind, damit die Normen in den verschiedenen Vertragsstaaten einheitlich angewendet werden. Art. 7 Abs. 1 CISG hält dafür allgemeine Grundsätze bereit, die einer näheren Konkretisierung bedürfen. Ausgehend von der Technik im Umgang mit Präjudizien im common law werden methodische Regeln der Berücksichtigung ausländischer Vorentscheidungen entwickelt. Gleichzeitig werden aber auch die Grenzen deutlich, an welche das Einheitlichkeitsgebot in der Rechtsanwendung stößt, wenn das Interesse an einer sachrichtigen Entscheidung, an der angemessenen Weiterentwicklung des Rechts und die Praktikabilität ausreichende Beachtung finden.