Gründung einer europäischen Aktiengesellschaft (SE) durch Verschmelzung oder durch Anteilstausch
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Die ab Oktober 2004 verfügbare Rechtsform der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) wird grenzüberschreitende Unternehmenszusammenschlüsse wesentlich erleichtern. Zwar existieren noch keine verbindlichen Regelungen zur Besteuerung einer Europäischen Aktiengesellschaft, durch die Fusionsrichtlinie sind aber die zu erwartenden nationalstaatlichen Regelungen weitgehend vorgezeichnet. Es wird anhand von unterschiedlichen Gründungsalternativen analysiert, wie sich die Europäische Aktiengesellschaft für einen grenzüberschreitenden Merger zwischen einer deutschen Aktiengesellschaft und einer britischen Kapitalgesellschaft nutzen lässt. Für eine umfassende Analyse werden der Zeitpunkt der Errichtung der Europäischen Aktiengesellschaft, die laufende Besteuerung und der Zeitpunkt des Verkaufs der Anteile an der Europäischen Aktiengesellschaft betrachtet.