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Das Europäische Mandat - Status der Abgeordneten des Europäischen Parlaments

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Den Abgeordneten des Europäischen Parlaments wird zwar ein besonderer Status gewährt, mittels einer rechtsvergleichenden Analyse stellt Eva Uppenbrink jedoch fest, dass der Schutz der Abgeordneten in weiten Teilen vom mitgliedstaatlichen Recht abhängig und daher unterschiedlich ausgestaltet ist. So variiert die Entschädigung derart, dass ein in Spanien gewählter Abgeordneter monatlich 2.849,14 €, ein in Italien gewählter Abgeordneter hingegen 10.643,04 € erhält. Zielsetzung der Arbeit ist es, diese Behandlung rechtlich zu hinterfragen und konkrete Kriterien und Maßstäbe aufzustellen, denen der Status der Abgeordneten gerecht werden muss. Die Autorin kommt zu dem Fazit, dass die derzeitige Ausgestaltung einzelner Statusregelungen gegen die - umfassend hergeleiteten - Grundsätze der Unabhängigkeit und der Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments sowie der Nichtdiskriminierung verstößt. Dennoch wird anhand einer Analyse der Hierarchisierung der Normen des Gemeinschaftsrechts festgestellt, dass eine Rechtswidrigkeit nur für einen Teil der Regelungen angenommen werden kann, weil es im übrigen an einem Rangverhältnis fehlt, weshalb lediglich ein Wertungswiderspruch bejaht werden kann. An Aktualität hat die Thematik durch die Einführung des Art. 190 Abs. 5 EG durch den Amsterdamer Vertrag und die seither laufenden Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament und Rat über ein Abgeordnetenstatut gewonnen. Den Abschluss bildet eine Analyse des Entwurfs eines Abgeordnetenstatuts, welcher letztlich nur in Teilen zufriedenstellend ist.

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2004, měkká

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