Die Entwicklung des Luftrechts bis zum Luftverkehrsgesetz von 1922
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Zu Beginn des 20. Jahrhunderts brachte die technische Entwicklung und Nutzung der Luftfahrzeuge neue Gefahren mit sich. Das machte den Erlaß spezialgesetzlicher Regelungen erforderlich. Neben den ersten in der damaligen Literatur diskutierten luftrechtlichen Fragestellungen und der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Haftpflicht des Luftfahrzeughalters werden die für Preußen schon 1910 ergangenen luftrechtlichen Regelungen und die Entstehung des noch 1914 im Reichstag eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Luftfahrzeugen und des Luftverkehrsgesetzes von 1922 an Hand bisher nicht ausgewerteter Quellen analysiert. Das Luftverkehrsgesetz von 1922 legte erstmals reichseinheitlich die erforderlichen rechtlichen Grundlagen für den zivilen deutschen Luftverkehr fest und ist nach zahlreichen Änderungen auch heute noch von zentraler Bedeutung.