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Die Begrenzung des Optionspreisrisikos in Instituten

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Die Globalisierung der Finanzmärkte und die explosionsartige Entwicklung der Märkte für derivative Finanzinstrumente sind nur einige der Gründe für das veränderte Geschäftsumfeld der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute. Die internationale und nationale Bankenaufsicht passt sich mit ihren Normenvorschriften ständig diesem sich ändernden Geschäftsumfeld an. Die unerlässlichen umfassenden Änderungen der Normenvorschriften und deren Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der Institute rechtfertigen es, dass in der vorliegenden Arbeit die Vorschriften des aktuellen Bankenaufsichtsrechts in Bezug auf die Überwachung der Begrenzung des institutsbetrieblichen Optionspreisrisikos in Verbindung mit internen Risikomodellen einer kritischen Analyse unterzogen werden. Institute sind verpflichtet, insbesondere die im Rahmen ihrer Handelsgeschäfte eingegangenen Marktpreisrisiken adäquat zu messen, zu steuern und zur Sicherung mit einem ausreichenden Puffer an Eigenmitteln zu unterlegen. Zur Eigenmittelunterlegung dieser Risiken dürfen Institute den Value-at-Risk heranziehen, der als Risikomaß mit Hilfe interner Risikomodelle ermittelt wird. Dieses in der Literatur umstrittene Risikomaß wird eingehend analysiert und der Conditional-Value-at-Risk als kohärentes, im Rahmen der Eigenmittelunterlegung neues Risikomaß eingeführt. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, vor dem Hintergrund der Identifizierung und der Quantifizierung der Risiken aus der Handelsgeschäftstätigkeit der Institute und aufgrund der immensen Verlustpotenziale aus Handelsgeschäften mit Derivaten das Optionspreisrisiko zu analysieren. Zu diesem Zweck beantwortet die Verfasserin nicht nur die Frage, ob das Optionspreisrisiko überhaupt ein eigenständig zu behandelndes Marktpreisrisiko ist, sondern analysiert auch, ob die Begrenzung des Optionspreisrisikos in Instituten im Rahmen der Marktpreisrisiken von der Bankenaufsichtsbehörde mit den bestehenden Vorschriften adäquat überwacht und begrenzt werden kann. Hierzu wird im Rahmen der bankenaufsichtsrechtlichen Vorschriften bezüglich der institutsbetrieblichen Risiken in Verbindung mit internen Risikomodellen der Conditional-Value-at-Risk zur Eigenmittelunterlegung integriert. Die vorliegende Arbeit stellt damit eine fundierte Grundlage dar, die erforderlich ist, um – zur Sicherung der institutsbetrieblichen Risiken und insbesondere des Optionspreisrisikos – diese Risiken optimal zu messen und mit Eigenmitteln zu unterlegen.

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2004, měkká

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