Schuldrechtliche Tarifverträge und außertarifliche Sozialpartner-Vereinbarungen
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Die Arbeit widmet sich Vereinbarungsformen der Tarifvertragsparteien, die abweichend von «normalen» Tarifverträgen auf jede normative Wirkung verzichten. Behandelt werden Zulässigkeit, Inhalt und Grenzen schuldrechtlicher Tarifverträge und außertariflicher Sozialpartner-Vereinbarungen. Untersucht wird insbesondere die Frage, anhand welcher Kriterien die Grenze zwischen tariflichen und außertariflichen Vereinbarungen zu ziehen ist. Aus den gewonnenen Ergebnissen wird eine Definition des Tarifvertragsbegriffes entwickelt. Zur Verdeutlichung dieser praktisch bedeutsamen und in der Wissenschaft noch wenig aufgearbeiteten Thematik wird auf die (außertariflichen) Sozialpartner-Vereinbarungen der Chemischen Industrie zurückgegriffen. Deren Zahl und Inhalte belegen das breite Anwendungspotential dieser alternativen Gestaltungsinstrumente.