Die strafrechtlichen Grenzen der Lebendorganspende
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Am 01.12.1997 trat das Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen (Transplantationsgesetz – TPG) in Kraft. Eine lange Phase der Rechtsunsicherheit sollte damit ein Ende finden. Gesetzlich geregelt sind nunmehr neben der Organentnahme vom toten Spender auch die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Organentnahme vom Lebenden sowie ein umfassendes Verbot des Organhandels. Hatten sich die parlamentarischen Auseinandersetzungen noch schwerpunktmäßig mit der Organspende post mortem befaßt, so ist in den letzten Jahren die Diskussion um die Lebendorganspende immer lebhafter geworden. Ziel dieser Arbeit ist es, einige dieser Diskussionspunkte fortzuentwickeln und die strafrechtlichen Grenzen der Lebendorganspende zu umreißen. Da sich der Gesetzgeber des TPG vielfach unbestimmter Rechtsbegriffe bedient hat, stehen Fragen der Gesetzesauslegung im Vordergrund der Betrachtung. Daneben bieten die Straftatbestände des TPG Anlaß, altbekannte Rechtsfragen des allgemeinen Strafrechts in einem neuen Kontext zu beleuchten. Schließlich werden verfassungsrechtliche und rechtspolitische Defizite der aktuellen Regelungen aufgezeigt und Thesen für eine Novellierung der einschlägigen Vorschriften unterbreitet.