Die Regulierung der Humangenetik in Großbritannien unter besonderer Berücksichtigung des Human Rights Act 1998
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Die Stammzellforschung hat der Diskussion um die Embryonenforschung neue Aktualität verliehen. In Zukunft wird die Therapeutik ohne Rückgriff auf gentechnische Verfahren kaum noch denkbar sein, andererseits sind diese Verfahren auch mit erheblichen Risiken verbunden. Einen internationalen Vorstoß in diesem herausragenden Bereich der Humangenetik hat Großbritannien mit der Erlaubnis des „therapeutischen Klonens“ durch die Human Fertilisation and Embryology (Research Purposes) Regulations 2001 gewagt. Danach ist der Zugriff auf Frühformen menschlichen Lebens mit der Aussicht auf medizinische Heilverfahren rechtlich zulässig. Dieses Buch analysiert den Stand des Humangenetikrechts in Großbritannien nach der Inkorporierung der Europäischen Menschenrechtskonvention durch den wegweisenden Human Rights Act 1998. So wird die Vereinbarkeit mit dem Human Rights Act 1998, insbesondere mit dem Recht auf Leben, untersucht. Da es einen eventuellen Mißbrauch in der Biomedizin durch grenzüberschreitende Schutzniveaus zu verhindern gilt, wurde die für den europäischen Integrationsprozeß bedeutsame Bioethik-Konvention mit in die Untersuchung einbezogen.