Verbraucherleitbilder und Verbraucherbegriff im deutschen und europäischen Privatrecht
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Über Verbraucherschutz als normative Zielsetzung braucht heute eigentlich kein Wort mehr verloren zu werden, da vornehmlich durch das Gemeinschaftsrecht angestoßen viele Gesetze zum Schutze der Verbraucher auch in Deutschland erlassen worden sind. Dennoch besteht gerade zu dieser Zeit aller Anlass, sich noch einmal der Legitimation des Verbraucherschutzes und der legislatorischen Grundkonzeption zu vergewissern. Die Arbeit widmet sich daher zentralen Grundfragen des Verbraucherschutzrechts: Die Fundamente des bürgerlichen Rechts, die Privatautonomie und speziell die Vertragsfreiheit, werden durch einen immer weiter um sich greifenden Schutz des als schwächer empfundenen Vertragspartners in Mitleidenschaft gezogen. Vorrangiges Anliegen der Studie ist es, einer blinden und undifferenzierten Übernahme sozialer Schutzgedanken in das allgemeine Vertragsrecht entgegenzuwirken.