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Das Urheberpersönlichkeitsrecht des Architekten im deutschen und österreichischen Recht
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Nachdem den Werken der Baukunst erst sehr spät, nämlich um 1900, urheberrechtlicher Schutz zuteil wurde, begegnet auch heute noch das Urheberrecht des Architekten breiter Skepsis. Das hängt häufig damit zusammen, dass Architekten aufgrund ihres Urheberrechts an Bauwerken deren möglicherweise gesellschaftspolitisch erwünschte Veränderung verhindern (Beispiel: Behnisch's Olympiastadion). Die vorliegende Arbeit zeigt erstmals Umfang und Grenzen der Urheberrechte des Architekten und ist damit wichtige Grundlage auch für aktuelle Debatten. Für Architekten, Rechtsanwälte, Bauherrn sowie alle an Bauvorhaben Beteiligten und Interessierten.
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2004, měkká
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