Die allgemeine Unionsaufsicht
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Thema dieser Arbeit ist die Untersuchung des Gewährleistungsmechanismus des Art. 7 EU vor dem Hintergrund seiner Rechtsentwicklung unter spezieller Betrachtung der Causa Österreich. Art. 7 EU ermächtigt die Union, über die Einhaltung der in Art. 6 Abs. 1 EU geregelten Grundsätze der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit durch ihre Mitgliedstaaten zu wachen und diese zu sichern. Das Instrumentarium des Art. 7 EU dient dem Schutz der Grundlagen einer substantiellen Gleichartigkeit unter den Mitgliedstaaten, welche eine konkrete, seinsmäßige Übereinstimmung der Gliedstaaten trotz nationaler, traditioneller und kultureller Unterschiede fördert und dazu beiträgt, daß ein existentieller Grundlagenkonflikt innerhalb der Union möglichst ausgeschlossen wird. Es unterstützt damit die Absicherung des bisher erarbeiteten Integrationsstandes.