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Die Wertpapierbörse und ihr Träger

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Durch das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz, welches am 1. Juli 2002 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber erstmals die so genannte «Betriebspflicht» des Börsenträgers ausdrücklich geregelt. Die Arbeit befasst sich mit Inhalt, Umfang und Grenzen dieser Betriebspflicht und zeigt die Möglichkeiten zur Bestimmung der nach § 1 Abs. 2 BörsG «zur Durchführung und angemessenen Fortentwicklung des Börsenbetriebs erforderlichen Mittel» auf. Daneben wird auch die Frage der Zulässigkeit und Beschränkbarkeit einer erwerbswirtschaftlichen Betätigung des Börsenträgers an den Beispielen des Betriebs eines Börseninformationssystems und dem Veräußern oder zur Verfügung stellen eines Handelssystems dargestellt.

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2004, měkká

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