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Die Grund- und Menschenrechte in der deutschen Staatslehre des 19. Jahrhunderts

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Die Staatsrechtswissenschaft der Bundesrepublik Deutschland war längst zu einer Grundrechtswissenschaft geworden, bevor man sich Anfang der 80er Jahre der Geschichte der Grund- und Menschenrechte zuzuwenden begann. Insbesondere ihr Schicksal im „langen 19. Jahrhundert“ zwischen 1789 und 1914 harrte noch der Erforschung. Speziell der Versuch eines dogmengeschichtlich orientierten Gesamtüberblicks stand bislang aus. Rüdiger Suppé unternimmt es, diese Lücke zu schließen. Der Autor entwirft ein Bild der Grund- und Menschenrechte in der deutschen Staatsrechtslehre vom klassischen Naturrecht bis zur Erstarrung der Grundrechtsdogmatik am Vorabend des I. Weltkriegs. Neben einer Fülle von Einzelheiten - es werden die Ansichten von über 30 einschlägigen Autoren untersucht - arbeitet Suppé die klaren Linien der rechtsdogmatischen Positionen heraus und fasst die gewonnenen Erkenntnisse zusammen. Das Resultat ist eine gut lesbare, anregende Lektüre, in der trotz der Fülle der Details die Zwangsläufigkeit der Entwicklung als Ganzes präsent bleibt. Ein signifikanter Beitrag für die historische Grundrechtswissenschaft sowie die moderne Grundrechtsforschung.

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2004, měkká

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