Das Verbot der mittelbaren Diskriminierung und seine Anwendung auf die gesetzliche Rentenversicherung
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Die gesetzliche Rentenversicherung stellt nach wie vor für die abhängig Beschäftigten die Hauptquelle der Sicherung des Lebensunterhalts im Alter dar. Trotz vielfältiger Reformbemühungen mit dem Ziel der Verbesserung der Alterssicherung von Frauen ist die durchschnittliche Altersrente an Frauen von etwa 500 Euro nur halb so hoch wie die der Männer. Da das Rentenversicherungsrecht faktisch keine Regelungen mehr enthält, die direkt an das Geschlecht anknüpfen, ist Gegenstand der Untersuchung die sogenannte mittelbare Diskriminierung. Sowohl Art. 3 Abs. 3 GG als auch die Richtlinie 79/7/EWG enthalten ein Verbot der mittelbaren Diskriminierung auf Grund des Geschlechts. Die Verfasserin geht der Frage nach, ob diese Ausgestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung gegen die genannten Verbote verstößt. Das Werk richtet sich in erster Linie an Verfassungs- und Sozialrechtler. Da es auch einen Überblick über die Grundkonzeption der Rentenversicherung sowie ihre Auswirkungen im Hinblick auf die Alterssicherung von Frauen enthält, ist es auch für Sozialwissenschaftler von einigem Interesse. Es ist im Rahmen des Graduiertenkollegs Integrationsforschung am Europa-Kolleg Hamburg entstanden.