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Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

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Die Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern wurde mit Wirkung vom 4. März 2004 in entscheidenden Teilen verändert und vom 24. Mai 2004 noch einmal korrigiert. Schwerpunkte bilden hierbei die Vorschriften über die Ämterbildung und die Bestimmung der amtsfreien Gemeinden, Vorschriften über die Bürgerentscheide und über die Ortsvertretung sowie die Gleichstellungsbeauftragte und die Fraktionen. Die neue Textausgabe bündelt alle Vorschriften zur Kommunalverfassung, wie die Durchführungsverordnung, die Erlasse zur steuerlichen Behandlung von Entschädigungen, die einschlägigen Vorschriften aus dem Grundgesetz, der Landesverfassung, dem Verwaltungsverfahrensgesetz und aus dem Kommunalwahlgesetz. Die umfassende Einführung zu den Änderungen dieses Gesetzes mit erläuternden Schaubildern gibt auch dem Leser ohne Vorkenntnis, z. B. den neu gewählten kommunalen Mandatsträgern und Teilnehmern der Aus- und Fortbildung, einen Überblick über die Kommunalverfassung, das wichtigste Handwerkszeug des Kommunalpolitikers. Die Autoren: Michael Thomalla ist geschäftsführendes Vorstandsmitglied und Klaus-Michael Glaser Referent beim Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern.

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