Nationale Rundfunkfinanzierung und europäische Beihilfenaufsicht im Lichte des Amsterdamer Rundfunkprotokolls
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Michael Stulz-Herrnstadt behandelt eine ebenso aktuelle wie brisante Frage des EU-Wettbewerbsrechts: Stellt die nationale Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine europarechtswidrige Beihilfe dar? Bei der europäischen Komission sind Beihilfebeschwerden des Privatrundfunks aus fast allen europäischen Mitgliedstaaten anhängig, seit 2003 erneut auch aus Deutschland. Ausgangspunkt und Gegenstand der Untersuchung ist das 1999 als Bestandteil des EG-Vertrags in Kraft getretene „Protokoll über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in den Mitgliedstaaten“. Es war eine politische Reaktion auf die Ende der 90er Jahre - auch auf Gemeinschaftsebene - weitgehend ungeklärte Situation der rundfunkrechtlichen Beihilfenaufsicht. Mit der Arbeit werden detailliert und erstmals umfassend die Bedeutung und Tragweite der in diesem Protokoll normierten rundfunkrechtlichen Beihilfenmaßstäbe analysiert. Die Würdigung erfolgt auf der Basis der vorangegangenen kontroversen Auseinandersetzung um die Beihilfeeigenschaft der Rundfunkfinanzierung sowie die Anwendungsmöglichkeit wettbewerbsrechtlicher Ausnahmetatbestände und bezieht die aktuelle europäische Organpraxis ein. In diesem Kontext werden als Objekte der Beihilfenaufsicht die Gebührenfinanzierung sowie die im Falle drohender Insolvenz der Rundfunkanstalten eingreifende Gewährträgerhaftung untersucht. Der Verfasser weist nach, daß das Rundfunkprotokoll für die rundfunkrechtliche Beihilfenproblematik die entscheidenden rechtlichen Parameter bereithält. Erst das Rundfunkprotokoll definiert das Verhältnis zwischen europäischer Aufsichts- und mitgliedstaatlicher Ausgestaltungskompetenz im Bereich der medialen Daseinsvorsorge. In dieser Funktion hat es auch grundlegende Auswirkungen auf die neue Transparenzrichtlinie. Ihr ist der abschließende Teil der Arbeit gewidmet.