Cross border, tender und exchange offer
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Die Arbeit beginnt mit einer allgemeinen Darstellung des Übernahmerechts in den USA, in Deutschland und in der Europäischen Union (EU). Danach wendet sie sich schwerpunktmäßig dem internationalen Kollisionsrecht des US-amerikanischen und des deutschen Übernahmerechts sowie dem Anwendungsbereich der Europäischen Übernahmerichtlinie zu. In den USA wurde durch die Securities and Exchange Commission (SEC) Anfang 2000 ein neuer Release betreffend grenzüberschreitende Übernahmeangebote und Tauschangebote (Cross-Border Tender and Exchange Offers, Business Combinations and Rights Offerings) veröffentlicht. Die neuen Cross-Border Rules sollen das häufig vorkommende Problem des Ausschlusses von US Investoren in internationalen Übernahmeangeboten lösen. Der Grund für diese Ausschlüsse ist die weitreichende extraterritoriale Anwendung der U. S. securities regulation. Die Arbeit spricht das Problem der extraterritorialen Anwendung des US-amerikanischen Kapitalmarktrechts an und zeigt einige alternative akademische Vorschläge zur Anwendung des US-amerikanischen Übernahmerechts auf. In Deutschland trat Anfang 2002 das neue Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) in Kraft. Dabei handelt es sich um die erste bindende Regelung von Unternehmensübernahmen in Deutschland. Das Gesetz beinhaltet auch Regelungen zum Anwendungsbereich im Kontext von grenzüberschreitenden Übernahmeangeboten. Die Arbeit untersucht die verschiedenen Konzepte des Anwendungsbereichs und der Kollisionsregelungen in Deutschland und den USA. In der Europäischen Union (EU) ist nach jahrelangem Hin- und Her im Mai 2004 die Europäische Übernahmerichtlinie in Kraft getreten. Dabei handelt es sich letztlich nur um eine Minimallösung, da kein vollwertiges „level playing field“ im europäischen Übernahmemarkt geschaffen wurde. Auch die Übernahmerichtlinie enthält Regelungen zu ihrem internationalen Anwendungsbereich. Abschließend spricht die Arbeit kurz die völkerrechtliche Zulässigkeit extraterritorial wirkender Regelungen an und wendet die Ansichten auf das US-amerikanische, deutsche und europäische Übernahmerecht an.