Die Geschäftsführerhaftung
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Die meisten mittelständischen Maschinenbau-Unternehmen sind entweder als GmbH oder GmbH ndung der Gesellschaft sicherlich u. a. getroffen, um von der für sie typischen Haftungsbeschränkung zu profitieren. Bekanntlich haftet für Verbindlichkeiten der GmbH grundsätzlich nur ihr Vermögen und nicht das der Gesellschafter bzw. des Geschäftsführers. Diese Haftungsbeschränkung erlaubt es einem Geschäftsführer, in gewissem Rahmen wirtschaftliche Risiken einzugehen. Durch Gesetz und Rechtsprechung wurde in den letzten Jahren jedoch der Umfang der Fälle, in denen ein Geschäftsführer auchpersönlich haftet, sehr ausgeweitet. Dies erleichtert es Dritten, aber auch der Gesellschaft selbst, Schadensersatzansprüche gegenüber ihrem eigenen Geschäftsführer geltend zu machen. Das wesentliche Ziel dieser Publikation ist es, konkrete Hilfestellungen zu bieten, wie ein Geschäftsführer sein Unternehmen organisieren kann, so dass die Erfüllung aller relevanten Pflichten sichergestellt ist und er zeitnah von Unregelmäßigkeiten erfährt, um sofort entsprechend gegensteuern zu können. Nur durch geeignete Organisationsmaßnahmen zur Haftungsvermeidung kann das Risiko einer persönlichen Haftung des Geschäftsführers aufgrund des Vorwurfs mangelnder Vorsorge minimiert werden.