Die parlamentarischen Staatssekretäre im Bund
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Die Einführung der Institution des Parlamentarischen Staatssekretärs blieb die einzige wesentliche strukturelle Änderung am parlamentarischen Regierungssystem seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland. Als vorweggenommenes Teilstück einer umfassenden Reform der Regierungsorganisation – deren Rest nie folgte – wurde die Schaffung des Amtes im Jahre 1967 mit klaren Zielen verknüpft: der Entlastung der Minister, der Erprobung von Ministernachwuchs, der Entpolitisierung der beamteten Staatssekretäre und der Verbesserung der Verbindung von Regierung und Parlament. Die Institution nahm aber ihre eigene, allein von der politischen Praxis bestimmte Entwicklung. Nicht umsonst ist dieses Amt wohl dasjenige in der Bundesrepublik, das unter ständigem Rechtfertigungsdruck steht und von verschiedenen Seiten immer wieder für überflüssig erklärt wird. Dennoch war es in seiner Existenz niemals wirklich gefährdet. Weil die gesetzlichen Vorgaben für die Auswahl der Amtsinhaber ebenso wie die Amtsinhalte minimal blieben, entstanden maximale Freiräume für die Ausgestaltung dieses Amts. An der Schnittstelle zwischen Parlament, Regierung und Parteien ist das Amt – bisweilen Endstufe auf der Karriereleiter bundespolitischer Elite – zu einem Spielball der Ämterpatronage geworden. Auf breiter empirischer Basis untersucht Julia Hefty die Institution und ihre Entwicklung von ihrer Einführung in der Großen Koalition 1967 bis in die Gegenwart.