Fahrlässigkeit und Vertrauen im Rahmen der arbeitsteiligen Medizin
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Carolin Wever findet Antworten auf die folgenden Fragen: - Kann ärztliches Fehlverhalten zu einer strafrechtlichen Verurteilung führen? - Darf ein Arzt jederzeit auf das ordnungsgemäße Mitwirken eines anderen Arztes oder nichtärztlichen Mitarbeiters vertrauen? - Kann das Fehlverhalten eines anderen Arztes oder nichtärztlichen Mitarbeiters zu einer eigenen strafrechtlichen Haftung führen? - Ist jegliche Art der ärztlichen Fahrlässigkeit strafbar und strafwürdig? - Kann die Haftung für ärztliche Fahrlässigkeit in sinnvoller Art und Weise begrenzt werden? Thematisiert werden die Voraussetzungen der ärztlichen Fahrlässigkeitsstrafbarkeit im deutschen Recht und im anglo-amerikanischen Rechtskreis unter besonderer Berücksichtigung der arbeitsteiligen Medizin. Überlegungen zur Entkriminalisierung leichter ärztlicher Fahrlässigkeit bilden den weiteren Schwerpunkt. Im ersten Teil untersucht die Autorin in rechtsvergleichender Darstellung, inwiefern ärztliches Fehlverhalten in strafrechtlicher Hinsicht relevant wird und welchen Einfluß die speziellen Erfordernisse der arbeitsteiligen Medizin auf eine Strafbarkeit des Arztes oder nicht-ärztlichen Mitarbeiters haben. Die Voraussetzungen einer Strafbarkeit fahrlässigen, ärztlichen Handelns, das Rechtsinstitut des Vertrauensgrundsatzes im deutschen Recht sowie das Verständnis des anglo-amerikanischen Rechtskreises zur strafrechtlich relevanten Fahrlässigkeit werden jeweils ausführlich und mit Fallbeispielen aus dem medizinischen Bereich in rechtsvergleichender Betrachtung erläutert. Im zweiten Teil beleuchtet Carolin Wever, welche Bedeutung das Strafrecht bei der Sanktionierung ärztlichen Fehlverhaltens haben sollte. Zunächst entwickelt die Autorin unter Berücksichtigung präventiver Maßnahmen wie Risikomanagement, Qualitätssicherung und berufsrechtlicher Maßnahmen sowie der derzeitigen Verfahrenswirklichkeit ein neues Verständnis hinsichtlich der Notwendigkeit von Strafverfahren wegen ärztlicher Fahrlässigkeitstaten: Sie stellt fest, daß im deutschen Recht ein Bedürfnis für eine Entkriminalisierung leichter ärztlicher Fahrlässigkeit besteht. Darauf aufbauend werden Konzepte zur Einschränkung der Strafbarkeit und Strafverfolgung bei ärztlichen Fahrlässigkeitstaten und ihr Einfluß auf das geltende Strafrecht und Strafprozeßrecht erörtert. Abschließend entwickelt die Verfasserin einen eigenen Lösungsvorschlag zur Entkriminalisierung unter Berücksichtigung der strafprozessualen Vorschriften zur Verfahrenseinstellung.