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Vermögensvorteil und Geldwert beim Vermächtnis

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Diese Arbeit behandelt die Legaldefinition des Vermächtnisses, d. h. die «Zuwendung eines Vermögensvorteils» nach § 1939 BGB. Problematisch ist insbesondere die Notwendigkeit eines geldwerten Vorteils als Vermächtnisgegenstand. Die Daseinsberechtigung des Merkmals «Vermögensvorteil» in § 1939 BGB wird von der heute vordringenden Ansicht verneint. Die Arbeit untersucht die Vertretbarkeit dieser Ansicht kritisch sowohl in methodischer Hinsicht als auch vor dem Hintergrund der römisch-rechtlichen Wurzeln des Vermächtnisses und der Entstehungsgeschichte von § 1939 BGB. Es wird die Möglichkeit einer Auslegung von «Vermögensvorteil» in Abhängigkeit von den Vermögensbegriffen aufgezeigt. Im Anschluß daran folgt ein Definitionsvorschlag für den Vermächtnisgegenstand. Die Arbeit schließt mit einer Erprobung der gefundenen Definition an Problemen aus dem Bereich der Abgrenzung des Vorausvermächtnisses von der Teilungsordnung sowie der Behandlung von Ankaufs- und Übernahmerechten zum oder über dem Marktpreis.

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2005

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