Zur Subsidiarität des Bundes-Bodenschutzgesetzes
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„Zur Subsidiarität des Bundes-Bodenschutzgesetzes“ Das Bundes-Bodenschutzgesetz ist durch den Gesetzgeber so ausgestaltet worden, dass es nicht das be-stehende System des Bodenschutzes durch mehrere umweltrechtliche Gesetze ablösen soll, sondern vor-handene Lücken im Bodenschutz füllen soll. Ist der Bodenschutz bereits lückenlos über das vor seinem Inkrafttreten bestehende Umweltrecht verwirklicht, soll das Bundes-Bodenschutzgesetz somit nur subsi-diär anwendbar sein. In dieser Arbeit wird untersucht, welche tatsächliche Bedeutung dem Bundes-Bodenschutzgesetz angesichts dieser nur subsidiären Anwendung zukommt. Dazu werden das bestehende Umweltrecht und das Bundes-Bodenschutzgesetz in fünf Bereichen gegenübergestellt und es wird kon-kret herausgearbeitet, wo in diesen Bereichen Lücken im Bodenschutz bestehen und wann somit die Vorschriften des Bundes-Bodenschutzgesetzes in diesen Bereichen anzuwenden sind. Bei den untersuch-ten Bereichen handelt es sich um die landwirtschaftliche Nutzung unter dem Gesichtspunkt der Düngung, den Immissionsschutz, den Bereich der Abfallbeseitigungsanlagen und Deponien sowie den Wasserschutz und den Naturschutz. Auf die Rolle des § 3 Abs. 1 BBodSchG als Hilfe bei der Auslegung der bestehen-den Konkurrenzlagen zwischen den Gesetzen wird bei der Gegenüberstellung ausführlich eingegangen. Der Ergebnisteil stellt die Ergebnisse für den Umfang des Anwendungsbereichs des Bundes-Bodenschutzgesetzes in den einzelnen Bereichen vergleichend gegenüber und zeigt die Gemeinsamkeiten und Unterschiede auf.