Treuhand und Option in der deutschen und europäischen Fusionskontrolle
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Die schuldrechtliche Vereinbarung von Treuhandverhältnissen und Optionen wird in vielen Rechtsbereichen als Zuordnungsproblem wahrgenommen. Dies gilt insbesondere auch für die formelle Zusammenschlusskontrolle. Nicht zuletzt zur bewussten Verschleierung der wahren Beteiligungsverhältnisse spielen Treuhand- und Optionsvereinbarungen beim Erwerb von Unternehmensbeteiligungen dort eine nicht unerhebliche Rolle. Neben der Erwerbstreuhand kann jedoch auch die zu anderen Zwecken als dem Erwerb erfolgende treuhänderische Übertragung von Unternehmensressourcen die Frage nach der kartellrechtlichen Anmeldepflicht auf den Plan rufen. Die Arbeit erörtert systematisch die gängigen Treuhand- und Optionskonstellationen. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben sowie der Entscheidungspraxis des Bundeskartellamts und der Europäischen Kommission werden praktikable Lösungsansätze für die Zuordnungsproblematik entwickelt.