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Datenschutzrechtliche Fragen des SCHUFA-Auskunftsverfahrens

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Im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) ergeben sich zahlreiche rechtliche Fragestellungen im Spannungsfeld von Datenschutz und Informationsfreiheit. Durch den Austausch von Kreditwürdigkeitsdaten von ca. 62 Millionen erfaßten Bundesbürgern will die SCHUFA ihre Vertragspartner vor Verlusten im Geschäftsverkehr schützen. Außerdem sollen Privatpersonen durch gezielte Beratung vor einer Kreditvergabe vor einer übermäßigen Verschuldung bewahrt werden. In ihrem standardisierten und spezialisierten Auskunftssystem speichert die SCHUFA ungefähr 362 Millionen Einzelinformationen, die sie einem stetig wachsenden Vertragspartnerkreis zur Verfügung stellt. Zu den Unternehmen, die Zugriff auf den Datenbestand haben, gehören nicht mehr nur kreditgebende Stellen im engeren Sinne, sondern auch Energieversorgungs-, Telekommunikationsunternehmen sowie Wohnungsvermieter, die sonstige vertragliche Vorleistungen gewähren. Bei einer datenschutzrechtlichen Überprüfung des SCHUFA-Auskunftsverfahrens können Gesetzesfolgen der Rechtsvorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes evaluiert und deren mögliche Weiterentwicklung aufgezeigt werden. Dabei sind vor allem Dienstleistungen wie das sog. Scoring-Verfahren von Interesse, mit dem die SCHUFA mittels einer mathematisch-statistischen Methode das durchschnittliche Risiko aller Personen mit gleichartigem Datenprofil in einem Punktwert darstellen will. Der errechnete Scorewert soll es den Vertragspartnern der SCHUFA ermöglichen, über die Kreditwürdigkeit eines prospektiven Kunden besser entscheiden zu können.

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