Aufhebungs-, Abwicklungsvertrag
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Der Aufhebungsvertrag ist ein wichtiges Instrument der Personalabbauplanung. Circa 80 Prozent aller zur Disposition stehenden Arbeitsverhältnisse werden durch Aufhebungsvertrag beendet. Er bietet gegenüber der Kündigung für den Arbeitgeber den Vorteil der Rechtssicherheit. Ihm droht kein langwieriger Prozess einer Kündigungsschutzklage. Für den Arbeitnehmer bietet der Aufhebungsvertrag den Vorteil, seinen beruflichen Werdegang bei einem bevorstehenden Arbeitsplatzwechsel zu gestalten oder auch seine Ziele bei einer arbeitsgeberseitig beabsichtigten Beendigung des Arbeitsverhältnisses in ein ausgewogenes Gleichgewicht mit den arbeitgeberseitigen Interessen zu bringen. Zielgruppe dieses Kommentars sind damit alle Betroffenen, insbesondere die unmittelbar Beteiligten – Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Aber auch alle, die in diesem Bereich beratend tätig sind, also gewerkschaftliche Vertretung, die Betriebsräte und die Anwälte, die für eine Rechtsberatung eine kompakte Darstellung der möglichen Regelungsinhalte und ihrer Konsequenzen in den genannten Rechtsgebieten suchen.