Inhalt und Grenzen familienrechtlicher Verträge
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Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen wurden bis zum Jahr 2001 vor allem an den Maßstäben von Sittenwidrigkeit und Treu und Glauben gemessen. In seinen Entscheidungen vom 6.2.2001 und 29.3.2001 zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen stellte das BVerfG mit den Artikeln 2 I, 6 II und IV GG weitere, grundrechtliche Grenzen auf. Die Entscheidungen spiegeln eine deutliche Tendenz in der aktuellen Rechtsentwicklung zur Betonung des Schwächerenschutzes und der Inhaltskontrolle einseitig belastender Verträge wider. Die Autorin analysiert unter anderem die Umsetzung der Grundsätze des BVerfG durch die Instanzgerichte und zeigt eine erhebliche Rechtsunsicherheit auf. Sie setzt sich kritisch mit der Figur der gestörten Vertragsparität auseinander und plädiert für mehr Vertragsfreiheit.