Zur Frage der Zulässigkeit einer Beschränkung von Pflichten zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter und gentechnisch hergestellter Lebensmittel
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Nach der gemeinschaftsrechtlichen Regelung zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel müssen diese in bestimmten Fällen nicht gekennzeichnet werden. Demgegenüber besteht ein Interesse der Verbraucher, umfassend über die gentechnische Veränderung eines Lebensmittels informiert zu werden. Iris Ober beanstandet den Verlust an Wahlfreiheit und Selbstbestimmung, den die Verbraucher durch die lückenhafte Kennzeichnungspflicht erfahren. Es bedarf aus Gründen des Verbraucherschutzes einer umfassenden Pflicht zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter und gentechnisch hergestellter Lebensmittel. Eine solche weitestgehende Kennzeichnungspflicht ist auch mit Europa- und Völkerrecht vereinbar. Die Verfasserin unterbreitet einen Vorschlag für eine umfassende Pflicht zur Kennzeichnung gentechnisch hergestellter Lebensmittel und für eine Haftung der Anwender und Erzeuger gentechnisch veränderter Organismen.