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Die Verbundaufsicht

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Die Europäische Gemeinschaft als Rechtsgemeinschaft ist auf einen ordnungsgemäßen Vollzug des Gemeinschaftsrechts durch die nationalen Behörden essentiell angewiesen. Hierbei stehen die Glaubwürdigkeit und die Funktionsfähigkeit des gemeinschaftlichen Systems insgesamt auf dem Spiel. Das Vertragsverletzungsverfahren, das der Kommission grundsätzlich zur Durchsetzung eines gemeinschaftsrechtskonformen Verhaltens der Mitgliedstaaten zur Verfügung steht, ist jedoch ein schwerfälliges und zeitaufwändiges Verfahren. Meike Eekhoff untersucht, welche außergerichtlichen Aufsichtsverfahren und -mechanismen der Gemeinschaft zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Vollzugs im Rahmen des europäischen Verwaltungsverbundes zur Verfügung stehen. Ihre Bestandsaufnahme in ausgewählten Gebieten des EG-Vertrages zeigt die Vielgestaltigkeit der bestehenden Verfahren und Mechanismen auf. Diese reichen von lediglich punktuellen Eingriffsmöglichkeiten bis hin zu komplexen Aufsichtsverfahren und variieren hinsichtlich zuständigem Aufsichtsorgan und Beteiligungsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten. Die Autorin arbeitet Strukturen der so genannten Verbundaufsicht heraus und deckt Unstimmigkeiten auf. Sie prüft außerdem, inwieweit die Kodifizierung von Aufsichtsmechanismen im Sekundärrecht und die Ausübung der Aufsicht durch die Gemeinschaft im Einzelfall einer Rechtmäßigkeitsprüfung standhalten. Eine effektive und effiziente Verbundaufsicht darf sich schließlich nicht zu Lasten der Wirtschaftsteilnehmer auswirken. Die Autorin greift einzelne diesbezüglich problematische Aspekte heraus und untersucht sie kritisch. Abschließend zeigt sie die Rechtsschutzmöglichkeiten der Mitgliedstaaten und der Marktbürger gegen Maßnahmen der Verbundaufsicht auf.

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2006, měkká

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