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Das genuine Link-Kriterium
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Mit seinem „GEDIOS“-Urteil vom 13. 10. 2004 hat der BGH erneut klargestellt, dass im Verhältnis zwischen Deutschland und den USA für die kollisionsrechtliche Anerkennung von Gesellschaften die Gründungstheorie gilt. Die sich hieraus ergebende Rechtswahlfreiheit wirft Schutzprobleme im deutschen Rechtssystem auf. Deshalb wird das genuine link-Kriterium als zusätzliches ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal für die Anerkennung von Gesellschaften, die nach US-amerikanischem Recht gegründet worden sind, diskutiert. Die befürchteten Schutzlücken werden hierdurch aber nicht geschlossen.
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2006, měkká
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