Kommunale Anschluss- und Benutzungszwänge im Dienste privatisierter Daseinsvorsorge
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Auf die mit der Industrialisierung einhergehende Urbanisierung reagierten die wachsenden deutschen Städte des 19. Jahrhunderts zur Sicherstellung der sozialen und hygienischen Anforderungen mit einer Ausdehnung ihres Aufgabenspektrums. In einigen der alsbald mit dem Begriff der Daseinsvorsorge umschriebenen Bereiche entwickelten sich Anschluss- und Benutzungszwänge zu dem charakteristischen rechtlichen Instrumentarium kommunaler- und damit staatlicherseits dargebotener Leistungen. In jüngerer Zeit führen nunmehr auch von den Gemeinden verfolgte Privatisierungstendenzen zu einem veränderten Bestand kommunaler Aufgaben beziehungsweise zu einer modifizierten Form der Aufgabenerfüllung. Unter diesem Blickwinkel wird der verwaltungs-, verfassungs- und gemeinschaftsrechtliche Rahmen der mittels kommunaler Anschluss- und Benutzungszwänge dargebotenen Leistungen der Daseinsvorsorge beschrieben.