Unternehmensbesteuerung im Halbeinkünfteverfahren
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Das einzig Konstante in der Besteuerung der Kapitalgesellschaften scheint der Wandel zu sein. Ein Blick in die Geschichte der deutschen Körperschaftsteuer zeigt darüber hinaus eine stete Verkürzung der Anwendungsdauer von Besteuerungskonzeptionen. Die grundsätzliche Doppelbesteuerung ausgeschütteter Gewinne galt noch vom Beginn der Körperschaftsteuer an bis 1976. Das Anrechnungsverfahren wurde anschließend nur noch 24 Jahre angewandt, und das Halbeinkünfteverfahren als Teilentlastungssystem steht bereits fünf Jahre nach seiner Einführung vor weiteren Fundamentalreformen. Die nähere Zukunft gehört dabei wohl den Teilentlastungssystemen mit ihrer pauschalen Minderung der Doppelbesteuerung ausgeschütteter Gewinne auf Gesellschafterebene, auch wenn man dies bedauern mag. Die Kapitallebensversicherung kann als besondere Form der Kapitalüberlassung gegen erfolgsabhängiges Entgelt angesehen werden. Daher wird die in der Studie entwickelte Systematik auf die Besteuerung der Anbieter und Nachfrager von Kapitallebensversicherungsverträgen übertragen, wobei die Steuerwirkungen bei allen Beteiligten (einschließlich der Gesellschafter der Versicherungsgesellschaft) berücksichtigt werden. Dadurch können Steuerarbitragemöglichkeiten für unterschiedliche Besteuerungssysteme identifiziert werden. Auch hier wird gezeigt, wie eine systemgerechte Besteuerung auszugestalten ist.