Gerichtliche Anordnungen an die Eltern von minderjährigen Intensivtätern
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Gegenstand dieses Buches ist die Einbeziehung der Eltern in die Rechtsfolgen der Straftat ihrer Kinder. Es sollen Eltern von jugendlichen Intensivtätern in die Rechtsfolgen der Straftat einbezogen werden, weil diese Minderjährigen teilweise bis ins Erwachsenenalter Straftaten begehen und damit die Gefahr groß ist, dass sich ihre kriminelle Karriere verfestigt. Ihr delinquentes Verhalten ist nicht episodenhaft und nicht von Bagatellkriminalität geprägt. Vielmehr begehen diese Minderjährigen einen Großteil der bei Minderjährigen registrierten Straftaten. Gerade ihnen muss auf andere Weise als es das Jugendgerichtsgesetz bislang vorsieht geholfen werden ein in die Gesellschaft integriertes Leben ohne Straftaten zu führen. Da der Hauptrisikofaktor für die Kriminalität der minderjährigen Intensivtäter aus einer Vernachlässigung durch die Eltern herrührt, ist es möglich, dass bei einer Verbesserung der Eltern-Kind Beziehung und einer damit verbundenen besseren Überwachung der Eltern über das Verhalten ihres Kindes, dieser Hauptfaktor für die Straffälligkeit vernichtet werden kann. Ob eine solche Vorgehensweise erfolgsversprechend ist, wurde unter Einbeziehng von ausländischen Sanktionsmethoden untersucht. Dabei stellte sich heraus, dass ein Wegsperren des Minderjährigen mit strengen Regeln und Vorschriften für einen längeren Zeitraum sehr viel häufiger zu einer Rückfälligkeit des Minderjährigen führen, als eine Jugendstrafe mit einer intensiven Betreuung und Integration in die Gesellschaft.