Der Gewinnabschöpfungsanspruch der Verbände nach § 10 UWG
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Der Gewinnabschöpfungsanspruch in § 10 UWG ist seit August 2004 geltendes Recht. Die Vorschrift ermöglicht es, einem unlauter Handelnden im Sinne des UWG Vermögensvorteile zu entziehen, die dieser durch eine vorsätzliche Schädigung einer Vielzahl von Verbrauchern erlangt hat. Die vorliegende Arbeit wägt das vom Gesetzgeber gewählte Modell eines verbandseigenen Anspruchs gegen andere Regelungskonzepte ab, überprüft die Konformität des Anspruchs mit dem Verfassungs- und Gemeinschaftsrecht und geht ausführlich auf die Anwendungs- und Durchsetzungsprobleme dieses neuen Rechtsinstituts ein. Sie ermöglicht dem Praktiker einen guten Überblick über alle praxisrelevanten Auslegungsfragen und Fallgruppen, insbesondere zu den Tatbestandsmerkmalen „zu Lasten“ und der Berechnung des herauszugebenden Verletzergewinns. Die Untersuchung ist auch im Hinblick auf andere Bereiche des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes von Interesse, da der Gesetzgeber nunmehr auch im Kartellrecht einen Abschöpfungsanspruch nach dem Vorbild des § 10 UWG eingeführt hat und für die Bereiche der Verwendung unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen und des Verstoßes gegen sog. Verbraucherschutzgesetze die Einführung eines solchen Anspruchs im Gespräch ist.