Aufgaben und Umfang der Tätigkeit der Lebendspendekommission nach § 8 Abs. 3 TPG
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Mit der Verabschiedung des Transplantationsgesetzes 1997 ist in Deutschland erstmals eine einheitliche Gesetzesregelung zur Organspende geschaffen worden. In den vergangenen Jahren hat sich der Anteil an Lebendorganspenden erheblich erhöht. Für jeden Fall einer beabsichtigten Lebendorganspende sieht das Gesetz zwingend die Stellungnahme einer Kommission zur Frage der Freiwilligkeit der Entscheidung des Spenders und zur Vermeidung möglichen Organhandels vor. Die Tätigkeit der Kommissionen ist in den einzelnen Bundesländern durch unterschiedliche Gesetze und Verordnungen geregelt. Der Autor versucht in seiner Dissertationsschrift, die Tätigkeit der Lebendspendekommissionen vor diesem Hintergrund hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung zu untersuchen. Damit möchte er einen Beitrag zur Diskussion um die bestehenden und notwendige neue Regelungen zur Ausgestaltung der Tätigkeit der Lebendspendekommissionen leisten. Andreas Teubner ist seit deren Einrichtung Vorsitzender der Lebendspendekommission bei der Landesärztekammer Thüringen. Er arbeitet als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht in Jena.