Leitfaden zur Realisierung einer 35 mm Kurzfilmproduktion mit Mitteln der Filmstiftung NRW
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Es gibt unzählige Gründe Kurzfilme zu drehen. Für die einen ist der Kurzfilm eine Ausdrucksform für künstlerische Inhalte und für andere eine Trainingseinheit zum Erlernen verschiedener filmspezifischer Tätigkeiten. Eine Gemeinsamkeit von Kurzfilmen ist ihre schwierige Finanzierung. Kurzfilme haben so gut wie keinen Absatzmarkt. Unter ökonomischen Gesichtspunkten sind sie fast immer ein Verlustgeschäft - sie kosten Geld und spielen nichts ein. Kurzfilmproduktionen müssen daher oft mit einem sehr kleinen Budget auskommen und werden damit zu sogenannten Low-Budget -Produktionen. Trotz der fortschreitenden Digitalisierung ist das 35mm-Format noch immer der weltweite Standart sowohl auf Langfilm- als auch auf Kurzfilmfestivals. Eine wichtige Rolle bei der Vergabe von Filmförderungen spielen die Bundes- und Landesförderanstalten. Sie gewähren zahlreichen Film-, Fernseh- und Hörspielproduktionen zinslose Darlehen. Diese müssen nur zurück gezahlt werden, wenn eine Produktion Gewinn erzielt. In Nordrhein-Westfalen ist die Filmstiftung NRW GmbH für die Vergabe von Fördermitteln zuständig. Den Schwerpunkt dieser Arbeit bildet das Aufbereiten von Informationen für die Filmstiftung NRW GmbH.