Registerpublizität und Kollisionsrecht besitzloser Mobiliarsicherheiten nach dem neuen Artikel 9 UCC
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Das Recht der Mobiliarsicherheiten ist innerhalb der USA durch Artikel 9 des Uniform Commercial Code (UCC) weitestgehend einheitlich geregelt. Bis Anfang 2002 ist eine vollständig überarbeitete Neufassung des Art. 9 UCC in Kraft getreten. Das Buch stellt die Regelungen des neuen Art. 9 UCC dar und vergleicht sie mit dem alten Recht. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Registerpublizität besitzloser Mobiliarsicherheiten und deren Kollisionsrecht. Insbesondere werden die grundlegende Änderung der Regelanknüpfung sowie deren Auswirkungen unter anderem auf die Anerkennung nach deutschem Recht begründeter Mobiliarsicherheiten behandelt und bewertet. Schließlich wird aufgezeigt, dass auch internationale Bemühungen um eine Rechtsvereinheitlichung regelmäßig eine Registerpublizität vorsehen.