Neuregelung der Künstlersozialabgabe
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Freiberufliche Künstler und Publizisten sind in Deutschland seit 1983 sozialversicherungspflichtig. Die Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung werden zur Hälfte von den Versicherten und zur Hälfte über einen Bundeszuschuss und eine Künstlersozialabgabe finanziert. An der Finanzierung dieser Künstlersozialabgabe sind die Verwerter beteiligt, die als Unternehmer die Dienste eines selbstständigen Künstlers oder Publizisten in Anspruch nehmen. Wer beispielsweise einen Verlag, eine Werbeagentur oder einen Kunsthandel betreibt, Ausstellungen oder andere Veranstaltungen organisiert oder Prospekte herstellen lässt, hat die Künstlersozialabgabe zu entrichten. Diese Broschüre informiert aktuell und umfassend über die Künstlersozialversicherung, die im Mai novelliert und in wesentlichen Punkten geändert wurde. Anschaulich werden die Höhe und Fälligkeit der Künstlersozialabgabe sowie der Ablauf der neuen Beitragsüberwachung durch die Träger der Rentenversicherung dargestellt. Der Leser erhält Tipps und Hinweise für die praktische Umsetzung.