Zur Zukunft der Privatkopie in der Informationsgesellschaft
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Die Gesellschaft befindet sich auf dem Weg zu einer Informationsgesellschaft. Allen voran ist es die Digitalisierung gepaart mit globalen Infrastrukturen, die das Urheberrecht auf die Probe stellt. Die digitale Werkkopie tritt in Wettbewerb mit seinem Original. Die Werknutzung wird „demokratisiert“, Grenzen zwischen gewerblicher und privater Nutzung werden - technologisch betrachtet - eingerissen. Der digitale Kontext wirkt sich damit vor allem auf das Vervielfältigungsrecht des Urhebers aus. Wirtschaftliche Interessen der Werkschaffenden sind betroffen. Aber auch das Interesse der Allgemeinheit an einer Werknutzung im privaten Bereich ist angemessen zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber wird durch technische Entwicklungen in regelmäßigen Abständen aufgefordert, die Interessen von Urheber und Allgemeinheit auszugleichen. Diesmal geht es (auch) um die Zukunft der Privatkopie, die der Gesetzgeber „körbchenweise“ gestalten will, ausgelöst durch die europäische Informationsrichtlinie. Der Verfasser untersucht das Vervielfältigungsrecht und dessen Beschränkungen zum privaten Gebrauch in der Informationsgesellschaft. Ausgangpunkt bilden die Grundentscheidungen des Urheberrechts unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher und höchstrichterlicher Vorgaben. Dabei werden Begrifflichkeiten der Informationsgesellschaft ebenso dargestellt wie die Digitalisierung und ihre Erscheinungen. Im Kontext internationaler, europäischer und verfassungsrechtlicher Vorgaben wird die Urheberrechtsreform 2003 - Korb „Eins“ - aufgezeigt und bewertet. Die gefundenen Ergebnisse dienen als Grundlage einer Begutachtung der Grundentscheidungen des Gesetzgebers im Referentenentwurf, der Ausgangspunkt für Korb „Zwei“ der Urheberrechtsreform ist. Das Werk endet mit einem Ausblick auf zukünftige Regelungsalternativen der digitalen Privatkopie.