Die Untreuestrafbarkeit des Wirtschaftsprüfers
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Der Untreuetatbestand ist immer dann von besonderem Interesse, wenn Meldungen über spektakuläre Unternehmenszusammenbrüche an die Öffentlichkeit gelangen. Die Vorschrift gilt als einer der schwierigsten Tatbestände im Strafgesetzbuch und ist im Wirtschaftsstrafrecht von zentraler Bedeutung. Als Sonderdelikt verlangt die Untreue vom Täter eine Vermögensbetreuungspflicht für das Vermögen seines Opfers. Diese Pflicht wird für Vorstände oder Aufsichtsräte, die als Unternehmensorgane in die Organisation der Gesellschaft eingebunden sind, zumeist bejaht. Wie steht es aber um die Vermögensbetreuungspflicht der Wirtschaftsprüfer für das Vermögen der zu prüfenden Gesellschaft? Auch sie bekommen einen Einblick in die inneren Verhältnisse des Unternehmens. Gleichzeitig sind sie als Außenstehende zu Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet und genießen doch nicht selten seitens der Anteilseigner mehr Vertrauen als Vorstand oder Aufsichtsrat. Haben nicht auch sie eine Verantwortung für das Vermögen des Unternehmens, die sie zu Tätern einer Untreue machen kann? Am Beispiel des Wirtschaftsprüfers erörtert die Untersuchung die dogmatischen Strukturen der Untreue, befaßt sich mit den Ursachen der Anwendungsunsicherheit und zeigt Lösungen auf.