Steuerfahndung
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Die Steuerpflichtigen und ihre Steuerberater treffen fast immer völlig überraschend und unvor- reitet mit der Steuerfahndung zusammen. Entweder stehen die Fahndungsprüfer ohne Voranm- dung zu einer Durchsuchung vor der Tür oder sie treffen anders als bei der Betriebsprüfung ohne Vorankündigung im Besteuerungsverfahren zusammen. Die steigende Anzahl der Ermittlungsverfahren, die Zahl der Steuerfahnder, ihre Vernetzung mit anderen Behörden und der zunehmend immer gläsern werdende Steuerbürger führen zu einem kontinuierlichen Anstieg an Ermittlungsverfahren. Die steuerberatenden Berufe werden damit häufiger als bisher mit der Steuerfahndung konfrontiert und sind im Steuerstrafverfahren häufig die ersten Ansprechpartner. Oftmals sind diese mit dem Verfahren und dessen Besonderheiten überfordert; es sind Kenntnisse über die Steuerdelikte, die Ermittlungsmöglichkeiten und deren Rechtsgrundlagen sowie über die Möglichkeiten der Verteidigung erforderlich. Gleichzeitig sind damit aber nicht nur für den Mandanten, sondern auch für den Steuerberater Risiken verbunden. Ohne zumindest einen Überblick über die wesentlichen Regeln und Grundsätze des Steuerrechts und des Straf- und Strafverfahrensrechts zu besitzen und deren gegenseitige Wechselwirkungen zu kennen, ist deshalb eine erfolgreiche Vertretung von Mandanten nicht möglich.