Insolvenzverfahren im deutsch-schwedischen Rechtsverkehr unter besonderer Berücksichtigung der europäischen Insolvenzverordnung
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Insolvenzverfahren mit internationalen Bezügen gewinnen in der Praxis zunehmend an Bedeutung. Die Europäische Insolvenzverordnung vom 29.05.2000 hat seit ihrem Inkrafttreten am 31.05.2002 das Internationale Insolvenzrecht der EG-Staaten (mit Ausnahme von Dänemark) buchstäblich revolutioniert: An die Stelle teilweise sehr restriktiver nationaler Vorschriften, die ausländischen Insolvenzbeschlüssen weitgehend die Anerkennung versagten, - so insbesondere auch das schwedische Recht - trat eine einheitliche, kooperationsakzentuierte Regelung, die allerdings zahlreiche Auslegungsfragen aufwirft und in den Mitgliedsstaaten zu divergierender Rechtsprechung führte. Für den im deutsch-schwedischen Rechtsverkehr tätigen Juristen untersucht die Verfasserin die Neuerungen, die mit dem Inkrafttreten der Europäischen Insolvenzverordnung und dem dazu erlassenen Ausführungsgesetz Eingang in das schwedische Konkursrecht gefunden haben. Katrin Lindenberg beleuchtet die Besonderheiten der schwedischen Regelungen im Kontext der dortigen Institutionen und macht verständlich, wie grenzüberschreitende Insolvenzverfahren in Schweden behandelt werden. Sowohl für den deutschen Verwalter, der in Schweden aufgrund eines deutschen Eröffnungsbeschlusses vorgeht, als auch für die deutschen Gerichte, die es mit schwedischen Verwaltern zu tun haben, wird deutlich, nach welchen Regeln zu verfahren ist. Abgerundet wird das Werk durch ein vergleichendes Kapitel zur Nordischen Konkurskonvention.